Umweltgruppen fordern einen wirksameren Meeresschutz

Deutsche Umweltverbände haben von Bundesernährungsminister Christian Schmidt und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks einen effektiveren Meeresschutz in Nord- und Ostsee gefordert. In einer gemeinsamen Erklärung betonten sie, dass in Zukunft strengere Regeln für die NATURA 2000-Fischerei in den Meeresschutzgebieten innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) gelten müssen. Das offizielle Verfahren zur Beteiligung an den vom Umwelt- und Landwirtschaftsministerium vorgeschlagenen Maßnahmen läuft noch bis zum 22. März. Sie sind der Meinung, dass die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichen, um den Schweinswal (den einzigen deutschen Wal) und seltene Steinriffe und Sandbänke zu schützen, und dass menschliche Aktivitäten wie zerstörerische Fischereimethoden in mindestens der Hälfte der Schutzgebiete verboten werden müssen. Die betroffenen Umweltgruppen sind BUND, Deep Wave, DNR, DUH, Greenpeace, NABU, Schutz Wattenmeer, Whale & Dolphin Conservation und WWF. Sie kritisieren die fehlenden Maßnahmen für die Schutzgebiete in der Ostsee sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen für das Sylter Außenriff mit der Amrum Bank (die übrigens das Aufzuchtgebiet für Schweinswale ist). Außerdem fordern sie strengere Maßnahmen für die Fischerei in Schutzgebieten, wie z.B. das Verbot von Grundschleppnetzen, die den Meeresboden beschädigen, oder Kiemennetzen, in denen unzählige Seevögel und Delfine als Beifang landen. Die Verbände bekräftigen, dass Naturschutzgebiete nur durch die Einrichtung fischereifreier Zonen ihre Funktion als Rückzugsgebiete für bedrohte Arten und natürliche Lebensräume erfüllen können. Keine schädlichen Fischereimethoden im Naturschutzgebiet Ein weiterer Kritikpunkt ist die Tatsache, dass die deutsche Garnelenfischerei (Crangon crangon) im östlichen Teil des Sylter Außenriffs von der Einhaltung der Richtlinien ausgenommen ist, obwohl ihre Fangmethoden umweltzerstörend sind. Dazu sagten die Organisationen, dass die Ausnahme für die Garnelenindustrie das Wort "Schutzgebiet" konterkariert habe, da die von ihnen verwendeten Grundschleppnetze den Meeresboden schädigen. Für sie wären die Auswirkungen der Anwendung der Richtlinien auf sie tatsächlich minimal, da die Fangmenge an diesem Standort weniger als drei Prozent ihrer jährlichen Fangmenge ausmacht. Der Bericht mit den gemeinsamen Empfehlungen der deutschen Regierung für das Fischereimanagement wird an die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten geschickt, die in der Nordsee Fischfang betreiben. Zu letzterer Gruppe gehören Dänemark, die Niederlande, Großbritannien, Belgien und Frankreich. Bevor die Maßnahmen in Deutschland umgesetzt werden, müssen alle Länder dem Vorschlag zustimmen. Die Umweltverbände befürchten eine weitere Aufweichung der Maßnahmen im bevorstehenden europäischen Prozess. Ein Sprecher der Organisationen sagte, dass sich die Fischereiindustrie zu oft gegen die Interessen des geltenden Naturschutzrechts auf EU-Ebene durchgesetzt habe, weshalb die Bundesregierung dieses Mal keinem politischen Minimalkonsens in den Verhandlungen zustimmen dürfe.