Atlantik: EU verbietet Grundschleppnetzfischerei in der Tiefsee

Urteil bringt besseren Schutz für die Ozeane Nach vierjährigen Verhandlungen hat die EU ein Verbot der Grundschleppnetzfischerei in den Tiefseeregionen des Atlantischen Ozeans erlassen. Insgesamt 4,9 Millionen Quadratkilometer Meeresboden sollen vor dieser zerstörerischen Fischereimethode geschützt werden. In einer Erklärung bezeichnete der WWF diese Maßnahme als eine herausragende Entscheidung zum Schutz der Tiefsee-Ökosysteme. "Es ist ein guter Tag für die Tiefseekorallenriffe und ihre Bewohner, wie die Rosenfische und Haie. Das Verbot gilt zwar nur für die EU-Gewässer bis zu 200 Seemeilen vor der Küste, aber nicht nur für die Hochsee im Nordostatlantik, sondern auch für die Hochsee vor Westafrika bis zu den Kanarischen Inseln und Madeira", sagte Stephan Lutter, Meeresexperte beim WWF Deutschland. Nach Angaben des WWF gibt es ein solches umfassendes Verbot der zerstörerischen Grundschleppnetzfischerei bisher nur im Mittelmeer ab einer Tiefe von 1.000 Metern. Der Vorschlag regelt die nachhaltige, umweltfreundliche EU-Tiefseefischerei im Nordostatlantik und löst eine alte Verordnung der damaligen EU-Fischereikommissarin Maria Damanaki aus dem Jahr 2002 ab. Ihr Papier enthielt jedoch nicht diese neue Gesetzgebung zur Grundschleppnetzfischerei unterhalb von 800 Metern, die erst während der Verhandlungen, an denen auch eine Koalition aus Umweltorganisationen und dem WWF beteiligt war, zustande kam. Diese Koalition zur Erhaltung der Tiefsee (Deep Sea Conservation Coalition, DSCC) wurde in Teilen vom Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt, der möglicherweise zu Ungunsten der Fischereiminister entscheidet. Der WWF hatte die niederländische Ratspräsidentschaft ausdrücklich für ihre Rolle bei den Verhandlungen gelobt. Neben dem Verbot der Grundschleppnetzfischerei schlägt der WWF auch folgende Reformen vor: ein Verbot von Stell- und Kiemennetzen in Tiefen von mehr als 600 Metern und eine Erlaubnispflicht für die Hochseefischerei in bisher nicht befischten Gebieten. Zwanzig Prozent der Fischereifahrzeuge in EU-Gewässern müssen einen Beobachter an Bord haben, um sicherzustellen, dass die gesammelten Daten korrekt sind. Außerdem wird vorgeschlagen, dass alle Fischereiaktivitäten in dem Gebiet eingestellt werden, wenn die Netze mit Tiefseekorallen oder anderen Tiefseeökosystemen in Berührung kommen.