Ostsee: Streng geschützte Riffe im Fehmarnbelt

NABU: Geplanter Fehmarnbelt-Tunnel hat jetzt ein Problem mehr

Riffe statt Sandboden: Der NABU hat Biotopkartierungen entlang der Trasse des geplanten Fehmarnbelt-Tunnels in den schleswig-holsteinischen Küstengewässern vorgelegt. Diese waren unbedingt notwendig, denn in den Unterlagen und Berichten des dänischen Protagonisten Femern A / S wurden Ungereimtheiten gefunden, die vom NABU überprüft wurden.

Die Ergebnisse der Tauchgänge sind ebenso überraschend wie eindeutig. Obwohl der Meeresboden laut der Umweltverträglichkeitsstudie nur aus Schlick und Sand bestehen soll, zeigen die neuen Untersuchungen gut entwickelte und artenreiche Riffe. "Das sind streng geschützte Lebensräume, die im Verfahren nicht berücksichtigt wurden", erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. "Was das für die Tunnelgenehmigung bedeutet, wird sich im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht klären. Fakt ist: Der Tunnel hat jetzt ein weiteres großes Problem. "

Neben der mangelnden Nachfrage und den veralteten Verkehrsprognosen kritisiert der NABU seit Jahren die zu erwartenden Umweltschäden durch den geplanten Absenktunnel. Dazu gehören Gefahren für den einzigen in Deutschland heimischen Wal, den Schweinswal, für den ein Schutzgebiet ausgewiesen wurde, sowie die Zerstörung des Meeresbodens durch den 60 Meter breiten, 20 Meter tiefen und 18 Kilometer langen Graben. "Wir haben es hier mit einem einzigartigen Lebensraum zu tun: Große Felsblöcke und ausgedehnte Geröllfelder sind dicht mit bunten Schwämmen, buschig verzweigtem Moos und Tang bewachsen. Hier in der Ostsee gibt es eine Fülle von Plattfischen, die das Gleiche anstreben. Die ökologischen Schäden im Falle eines Tunnelbaus müssen neu bewertet werden", so Dr. Kim Detloff, NABU-Meeresschutzreferent.

Riffe sind durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische FFH-Richtlinie streng geschützt. Deutschland und auch das Land Schleswig-Holstein haben zu wenig für den Erhalt dieser Oasen der Meere getan. Auch aus diesem Grund hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die neue Biotopkartierung, die von dem renommierten Kieler Forschungsunternehmen Submaris durchgeführt wurde, ist Gegenstand der Begründung des NABU gegen den Planfeststellungsbeschluss und liegt derzeit beim Bundesverwaltungsgericht. Die Richter sind nun aufgefordert, die Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Genehmigung zu prüfen.